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Masken-Pflicht im CITTI-Markt

Masken-Pflicht im CITTI-Markt

Ab Mittwoch, den 29. April 2020 gilt laut Schleswig-Holsteiner Landesverordnung für alle Kunden im Einzelhandel die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Für Ihren Einkauf im CITTI Markt bitten wir Sie deshalb, für einen Masken-Schutz zu sorgen. Der Abstand zu Mitmenschen sollte weiterhin mind.1,50 m Abstand betragen.

Unsere Mitarbeiter im CITTI Markt sind ebenfalls mit Masken ausgestattet. Sie sind – laut Verordnung  – allerdings von der Trage-Pflicht ausgenommen, wenn sie anderweitige Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben. Zum Beispiel den nötigen Abstand einhalten oder Kassen mit Vorsichtsmaßnahmen ausstatten. 

Mehr zur Masken-Pfilcht finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/200424_VO_Mund-Nasen-Bedeckungsverordnung.html